Fragen?
Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen.
Wieviel muss ich bei einem Rezept zuzahlen?
Je nach Rezept/ Verordnung zahlen Sie einen Grundbetrag von 10 €, dazu kommt dann 10% des Rezeptwertes. Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts zu.
Wie oft kann der Arzt mir Krankengymnastik verordnen?
Nach dem sogenannten Heilmittelkatalog gibt es für jede Erkrankung eine bestimmte Anzahl von Rezepten, die im Regelfall nicht überschritten werden darf. Bei chronischen Erkrankungen gibt es Verordnungen außerhalb vom Regelfall, dies muss aber der Arzt auf dem Rezept besonders begründen.
Kann der Arzt mir mehr als 6 mal Krankengymnastik auf einem Rezept verordnen?
Bei chronischen Erkrankungen und Verletzungen, die länger behandlungsbedürftig sind, darf der Arzt auch mehr verordnen, muss dies aber entsprechend begründen.
Was bedeutet eigentlich Fibromyalgie?
Fibromyalgie ist eine chronische, nicht entzündliche Erkankung der Muskel-Sehnenübergänge. Die Schmerzen treten im ganzen Körper auf, zusätzlich können vegetative Probleme wie Reizmagen oder -darm, Kopfschmerzen, Zahnschmerzen, Schwindel, Müdigkeit und vieles andere auftreten.
Darf mein Zahnarzt auch Krankengymnastik verordnen?
Jeder Zahnarzt kann Krankengymnastik verordnen und zwar nach den gleichen Regeln wie ein Hausarzt oder Orthopäde. D.h. es dürfen drei mal 6 Behandlungen aufgeschrieben werden.
Wie bekomme ich eine Verordnung für Funktionstraining?
Funktionstraining soll die körperliche Leistungsfähigkeit steigern, aber auch die Schmerzbewältigungsfähigkeiten und die Entspannungsfähigkeiten verbessern. Dieses Training findet einmal wöchentlich in der Gruppe statt.
Das Formular Nr. 56 wird vom Arzt ausgefüllt. Dann müssen Sie selbst noch unterschreiben. Wenn der Arzt den Leistungsträger noch nicht eingefügt hat, müssen Sie dies auch tun. Bitte erkundigen Sie sich vorab, welcher Leistungsträger zuständig ist z.B. sind das die Rheumaliga oder die Deutsche Fibromyalgievereinigung. Anschließend reichen Sie das Formular bei der Kasse zur Genehmigung ein.
Das Funktionstraining hat nichts mit einer Verordnung zu Krankengymnastik zu tun und belastet deshalb auch nicht das Budget des Arztes. Die Genehmigung ist darum auch kein Problem.